Unsere Pfarrei gehört zum Seelsorgebereich Kulmbach. Durch die Bildung dieses Seelsorgebereiches soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Pfarreien verstärkt und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung gefördert und vorangetrieben werden.
Hierzu wurde ein Seelsorgebereichsrat eingerichtet, der die Funktion eines Gesamtpfarrgemeinderates übernimmt. Der Seelsorgebereichsrat ist anstelle der einzelnen Pfarrgemeinderäte und der „pfarrlichen Gremien“ zuständig für alle pastoralen Fragen und Angelegenheiten im Seelsorgebereich, die nicht nur eine einzelne Pfarrei betreffen. Diese werden vom Seelsorgebereichsrat im Sinne der Kooperationsvereinbarung beraten und beschlossen. Der Seelsorgebereichsrat trägt gemeinsam mit den Pfarrern und den pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Verantwortung für den Aufbau lebendiger Gemeinden in der Pfarreiengemeinschaft.
Unsere Pfarrei wird durch folgende Mitglieder im Seelsorgebereichsrat vertreten: