Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern jeweils für 6 Jahre gewählt. Zudem entsendet der Pfarrgemeinderat ein Mitglied in die Kirchenverwaltung.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben bestehen zum Beispiel in der Beschaffung und im Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen und der Ausstattung der Diensträume, dem Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen sowie der Beratung und dem Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen.
Unsere beiden Kirchenstiftungen „St. Bartholomäus Wartenfels “ und „Maria Königin des Friedens Reichenbach“ verfügen jeweils über eine eigene Kirchenverwaltung.
Für die Amtsperiode 2018-2024 wurden folgende Mitglieder in die Kirchenverwaltungen gewählt bzw. berufen:
Stephan Melzer